Das Krankenhaustagegeld ist ein angenehmes finanzielles Polster, wenn Sie stationär behandelt werden müssen. Der Versicherer überweist Ihnen den vereinbarten Tagessatz, solange Sie aus medizinisch notwendigem Grund in der Klinik sind. Die Auszahlung Ihres Krankenhaustagegelds ist steuerfrei.
Zahlen Sie Ihre zusätzlichen Kosten vom Krankenhaustagegeld
Mit Ihrem Krankenhaustagegeld können Sie Telefon und Fernsehermiete in der Klinik bezahlen und die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen decken, aber auch eine Ersatzkraft finanzieren, wenn während des Klinikaufenthalts niemand Haushalt und Kinder versorgt. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Kostennachweis gezahlt - dem Versicherer reicht eine Bescheinigung der Klinik über Dauer und Grund der Behandlung.
Tipp: Beim Rooming-In bleiben Vater oder Mutter während der stationären Behandlung bei ihrem Kind. Dafür berechnet die Klinik eine zusätzliche Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Viele Krankenhaustagegeld-Tarife verdoppeln den Tagessatz für das versicherte Kind, wenn ein Elternteil als Begleitperson mit ins Krankenhaus geht.
100% Chefarzt (ggf. auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte) 100% Zweibettzimmer 100% Erstattung der zusätzlichen Kosten für das Krankenhaus Ihrer Wahl 100% Telefon- und TV-Anschluss
Leistungen nach einem Unfall 100% der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer 100% der privatärztlichen Behandlung (ggf. auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte) Übernahme der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen
Vereinbartes Tagegeld für vollstationäre Krankenhausbehandlung bzw. vollstationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, Verdopplung des vereinbarten Tagegeldes für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bei Begleitung durch eine Bezugsperson.